Frage von Gabriele V. • 31.01.2025

Antwort ausstehend von Sahra Wagenknecht BSW
Asylverfahren und Migration müssen besser und schneller organisiert und die Behöden besser vernetzt werden. Ungewissheit ist eine Belastung für Betroffene.
Internationale Vereinbarungen sollten im Einklang mit den nationalen Gesetzen und Interessen stehen.
Wer aus einem sicheren Drittstaat einreist, hat keinen Anspruch auf Asyl in Deutschland – das ist geltendes Recht und muss durchgesetzt werden
Artikel 16a unseres Grundgesetzes besagt heute schon, dass sich auf das Asylrecht nicht berufen kann, wer aus einem EU-Land kommt.