Antwort 15.07.2026 von Silvia Breher CDU
Wie in meiner vorherigen Nachricht begründet, bevorzuge ich den direkten Austausch
Wie in meiner vorherigen Nachricht begründet, bevorzuge ich den direkten Austausch
Die nötige gesetzliche Anpassung des IFG ist noch im parlamentarischen Verfahren im Deutschen Bundestag sorgfältig zu beraten. Das IFG wird nicht abgeschafft.
Es darf nicht zu einer Reduzierung der bestehenden Auskunftsansprüche für Bürgerinnen und Bürger, für Presse und Zivilgesellschaft kommen. Eine Abschaffung des bisherigen Transparenzniveaus des Informationsfreiheitsgesetzes ist nicht zustimmungsfähig.