Antwort 10.09.2026 von Jürgen Hardt CDU
Nach Ansicht der Alterssicherungskommission sagt die Anzahl der Beitragsjahre nur bedingt etwas darüber aus, wie körperlich oder psychisch belastend das Berufsleben war. Für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht bis zur regulären Arbeitsgrenze arbeiten können, sieht die Kommission selbstverständlich besondere Härtefallregelungen vor.