
Ich setze mich in Berlin gemeinsam mit der Landesregierung dafür ein, dass Zentralisierung, Digitalisierung und mehr Personal den Einbürgerungsprozess zum Erfolg werden zu lassen.
Ich setze mich in Berlin gemeinsam mit der Landesregierung dafür ein, dass Zentralisierung, Digitalisierung und mehr Personal den Einbürgerungsprozess zum Erfolg werden zu lassen.
Ja, der § 12a soll so bestehen bleiben.
Mit der Staatsangehörigkeitsreform gilt eine generelle Voraufenthaltszeit [...] von fünf Jahren [...] zusätzlich zur Erfüllung weiterer Voraussetzungen wie Lebensunterhaltssicherung, Wohnung, Nachweis von deutschen Sprachkenntnissen und der deutschen Gesellschaft usw..
Der § 10 Nummer 3 regelt ja die Einbürgerung eines Ausländers, der seinen Lebensunterhalt für sich und seine Familie erwirtschaften muss, und seiner / ihrer Ehegatt:in. Im Referentenentwurf wurden nun Ausnahmeregelungen genannt, falls der Lebensunterhalt nicht selbstständig erwirtschaftet werden kann und Sozialleistungen bezogen werden müssen.
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