Frage von Udo B. • 06.07.2024
![Sahra Wagenknecht Portrait von Sahra Wagenknecht](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/sahrawagenknecht_170119_466_ausschnitt_fuerabgeordnetenwatch.jpg?itok=8lqGqwqs)
Antwort ausstehend von Sahra Wagenknecht BSW
Allerdings werden Sie die deutsche Staatsbürgerschaft nicht verlieren, wenn Ihnen diese zugestanden wurde.
Das haben die Abgeordneten der BSW-Gruppe im Bundestag am 6. Juni in einer Erklärung zur Abstimmung begründet.
Die Regelung heißt aber nicht, dass alle Einbürgerungsinteressierten Vollzeit arbeiten müssen. Wer seinen Lebensunterhalt in Teilzeit decken kann, darf das weiterhin tun.
In Bezug auf die Bearbeitung der Fälle obliegt das Vorgehen den jeweils zuständigen Behörden. Meiner Erfahrung nach werden aber Anträge, die beispielsweise zurückgestellt wurden, da die Einbürgerung unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit gewünscht ist, nach der Zurückstellung schnell bearbeitet.