Wie Sie dem von Ihnen angefügten Artikel entnehmen können, gebe ich keine näheren Auskünfte über Mitarbeitende
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Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die Gerichte in Rheinland-Pfalz – insbesondere der Verfassungsgerichtshof – strukturell gut gegen politische Einflussnahme und institutionelle Blockaden abgesichert sind.
Nein, ein Misstrauensantrag muss immer mit konkreter Begründung und hinreichend Vorlauf von einer bestimmten Anzahl an Europaabgeordneten gestellt werden.
Ursprünglich lag der Fokus dabei auf der Kommunikation zwischen Ärztinnen, Ärzten und anderen Gesundheitsberufen, da hier ein besonders hoher Bedarf an einheitlichen und verlässlichen Standards besteht. Die Öffnung für Patientinnen und Patienten ist bewusst als Erweiterung angelegt.
Statt die Telemedizin einzuschränken, sollte der Fokus auf der Verbesserung der Versorgung liegen – ohne Patient*innen pauschal unter Generalverdacht zu stellen oder ihnen den Zugang zu legitimer Therapie zu erschweren