Frage von Wolfgang G. • 06.02.2025

Antwort ausstehend von Lukas Benner BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Es handelt sich schlicht um Lügen.
Leider ist mir ein technischer Fehler unterlaufen. Asylverfahren dürfen nicht in Staaten außerhalb der EU verlagert werden.
Neben einer konsequenten Abschiebung von Straftätern und Gefährdern (auch nach Afghanistan und Syrien) fordern wir u.a. dauerhafte Grenzkontrollen an allen deutschen Grenzen, ein faktisches Einreiseverbot für Personen ohne gültige Einreisedokumente, die nicht unter die europäische Freizügigkeit fallen, sowie einen unbefristeten Ausreisearrest für Straftäter und Gefährder bis zur (schnellen) Abschiebung
ür Volt hat die Wahrung der Menschenwürde in Asylverfahren oberste Priorität