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Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 21.05.2023

Sie könnten bspw. jetzt schon Ihre Unterlagen einreichen und bei Inkrafttreten der Reform gelten für Sie ja die neuen Regelungen

Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 21.05.2023

Darüber entscheidet die zuständige Einwanderungsbehörde

Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 21.05.2023

Auch wenn Sie nun also die Einbürgerungszusicherung erhalten, müssten Sie diese nicht sofort zusagen und Ihren türkischen Pass abgeben, sondern könnten noch auf die Gesetzesreform warten

Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 21.05.2023

Voraussichtlich wird die Umsetzung der Staatsangehörigkeitsreform und damit auch Einführung der Mehrfachstaatsangehörigkeit im Herbst erfolgen

Frage von Paulina G. • 18.05.2023
Portrait von Max Mordhorst
Antwort von Max Mordhorst
FDP
• 02.07.2023

Wie Sie sehen, haben wir erst kürzlich das neue Einwanderungsgesetz beschlossen – mit Stimmen der FDP.

Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 21.05.2023

Den Referentenentwurf der Staatsangehörigkeitsreform finden Sie auf der Seite des Bundesinnenministeriums

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