
wer in Deutschland lebt und arbeiten möchte, benötigt ein gültiges Visum, dazu gehört auch der Sprachnachweis.
Es gibt jedoch eine ganze Reihe von Ausnahmen, die übersichtlich dargestellt hier zu finden sind:
wer in Deutschland lebt und arbeiten möchte, benötigt ein gültiges Visum, dazu gehört auch der Sprachnachweis.
Es gibt jedoch eine ganze Reihe von Ausnahmen, die übersichtlich dargestellt hier zu finden sind:
Die besonderen Leistungen, bspw. im Ehrenamt oder im Beruf, beurteilen die jeweiligen Einwanderungsbehörden eigenständig
Während des Verfahrens besteht für die Petenten jedoch keine Pflicht, an die Botschaft des Verfolgerstaates heranzutreten. Im Gegenteil, da es sich ja um potentielle Verfolgung handelt, sollten die Antragsteller sich gegenüber ihrer Botschaft nicht bekennen müssen und sich so in Abhängigkeit oder gar Gefahr bringen müssen.
Wir gehen davon aus, dass es keine Meldepflicht gibt, wenn Sie im Ausland eine weitere Staatsangehörigkeit annehmen. Dies kommt zumindest im Gesetzesentwurf nicht vor.
Das Buch habe ich noch nicht gelesen.
Nein, in Algerien ist die Menschenrechtslage etwa problematisch.