Bei der Berechnung der Mindestalimentation müssen immer standardisierte Fälle herangezogen werden. Und sowohl die Annahme eines 30jährigen Beamten, als auch die Annahme von zwei Kindern widerspricht in keiner Weise den bisherigen verfassungsrechtlichen Maßgaben.
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Antwort 01.04.2026 von Simon Rock BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort ausstehend von Bärbel Bas SPD
Antwort ausstehend von Christian von Stetten CDU
Antwort 24.04.2026 von Josef Oster CDU
Bundesbeamten steht mit der Beihilfe und der ergänzenden PKV außerdem schon jetzt ein gut funktionierendes und ausreichend ausdifferenziertes System zur Verfügung. Da die PKV versicherungsrechtlich allen Zugang mindestens zu einem Basistarif ermöglichen muss, steht diese Möglichkeit allen Beamtinnen und Beamten offen.
Antwort 23.04.2026 von Tilman Kuban CDU
Entscheidend ist, dass bestehende Entlastungen für Familien nicht einseitig wegfallen, ohne dass tragfähige Alternativen geschaffen werden.
Antwort 11.04.2026 von Nina Warken CDU
Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
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