Frage von Franz-J. S. • 18.01.2024

Antwort ausstehend von Olaf Scholz SPD
Die konkrete Ausgestaltung der Bezahlkarte obliegt aber den Ländern und das wird auch so bleiben.
Ukrainische Flüchtlinge erhalten Leistungen nach dem SGB II. Das heißt, nach Ablauf der Karenzzeiten muss, sofern vorhanden, eigenes Vermögen aufgebraucht werden, um den Lebensunterhalt zu bestreiten.
Jeder, der heute die AfD wählt, weiß, dass es sich dabei um eine Partei handelt, die bereits in drei Bundesländern (Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen) als gesichert rechtsextrem eingestuft worden ist.