
Die Beschlussempfehlung des Innenausschusses, auf deren Basis dann die 2. und 3. Lesung im Plenum des Deutschen Bundestags stattfindet, kann mit einfacher Mehrheit gefasst werden.
Die Beschlussempfehlung des Innenausschusses, auf deren Basis dann die 2. und 3. Lesung im Plenum des Deutschen Bundestags stattfindet, kann mit einfacher Mehrheit gefasst werden.
Als zuständiger Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion für das Staatsangehörigkeitsrecht setze ich mich dafür ein, dass der Zugang zur Staatsangehörigkeit deutlich erleichtert wird.
Für uns steht die Einbürgerung am Ende eines langen Integrationsprozesses - und nicht am Anfang.
Wir werden Anfang des Jahres weiter verhandeln und sind nicht weit von einer Einigung entfernt. Ich sehe immer noch eine Chance, dass das Gesetz zu April 2024 in Kraft treten kann. Ich kämpfe dafür.
In diesem (https://dserver.bundestag.de/btd/20/087/2008785.pdf) geht es nicht etwa um Georgien oder die Republik Moldau, sondern um die Demokratische Volksrepublik Algerien, das Königreich Marokko und die Tunesische Republik.
Wie Sie sagen, zum 1. Januar 2024 werden die Prozesse in Berlin zentralisiert. Das ist gut, denn es wird auch mehr Personal geben, welches dann für Einbürgerungen zuständig ist.