Frage von Linh S. • 29.02.2024
Antwort ausstehend von Amira Mohamed Ali BSW
Die Bundeszentrale für politische Bildung definiert wie folgt: https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/das-junge-politik-lexikon/319855/assimilation/#:~:text=Bei%20manchen%20Einwanderern%20kommt%20es,der%20Heimat%20ihrer%20Eltern%20zugehörig
Im Rahmen der Reform haben wir das Gesetz so geändert, dass eine Miteinbürgerung auch schon möglich ist, wenn Ehepartner:in oder Kind noch nicht für 5 Jahre ihren rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland hatten. Eine Mindestaufenthaltszeit wurde nicht explizit festgelegt.
Die freiwillige Rückkehr soll gefördert werden, Abschiebungen das letzte Mittel bleiben.