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Im Koalitionsvertrag wurde festgehalten, die beschleunigte Einbürgerung nach drei Jahren auslaufen zu lassen. Sonst ändert sich nichts.

Beide Wege erfordern Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1, beide Wege erlauben aber auch Ausnahmen, wenn das Sprachniveau aus nachvollziehbaren Gründen nicht erreicht. Dies ist aus meiner Sicht auch richtig.

Berichte, wonach er bis 8. Juli 2025 ausreisen müsse, beruhen auf einem Missverständnis: Duldungen werden regelmäßig befristet erteilt und entsprechend verlängert, so auch hier. Fest steht deshalb: Eine Rückführung nach Italien steht bis auf Weiteres nicht im Raum.

Auch im Bereich Migration ist noch nicht alles beschlossen. Dennoch haben wir vier der fünf Punkte unseres 5-Punkte-Plans in wesentlichen Teilen bereits geeint:

Der Aufenthaltstitel von Zuwanderern sollten innerhalb von 3 Monaten endgültig geklärt werden und dann sollten die Personen entweder in die Integration und Arbeitstätigkeit oder auf ihre Rückreise begleitet werde.