
Als Bundestagsabgeordneter und Queer-Beauftragter liegt das Notrufsystem nicht in meinem Zuständigkeitsbereich.
Als Bundestagsabgeordneter und Queer-Beauftragter liegt das Notrufsystem nicht in meinem Zuständigkeitsbereich.
Das haben die Abgeordneten der BSW-Gruppe im Bundestag am 6. Juni in einer Erklärung zur Abstimmung begründet.
Die Regelung heißt aber nicht, dass alle Einbürgerungsinteressierten Vollzeit arbeiten müssen. Wer seinen Lebensunterhalt in Teilzeit decken kann, darf das weiterhin tun.
In Bezug auf die Bearbeitung der Fälle obliegt das Vorgehen den jeweils zuständigen Behörden. Meiner Erfahrung nach werden aber Anträge, die beispielsweise zurückgestellt wurden, da die Einbürgerung unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit gewünscht ist, nach der Zurückstellung schnell bearbeitet.
Welches Verfahren Anwendung findet, wird im sogenannten Screening-Verfahren entschieden, das alle Schutzsuchenden durchlaufen. In dieses Verfahren werden alle Schutzsuchenden überführt, die entweder aus Seenot gerettet werden oder an einer Landgrenze ein Schutzbegehren äußern.
Ob alle Kriterien erfüllt sind, kann auch hier bei einem Quick Check geprüft werden: