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Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 18.06.2024

Menschen, die nach Aufnahme durch ein Landesaufnahmeprogramm in Deutschland heimisch geworden sind und sich für die Beantragung der deutschen Staatsangehörigkeit entscheiden, brauchen also nicht mehr vorab eine Niederlassungserlaubnis beantragen.

Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 14.06.2024

Ius-soli-Deutsche, die im Ausland aufgewachsen sind, sind verpflichtet, sich mit Vollendung des 21. Lebensjahres zwischen der deutschen und der ausländischen Staatsangehörigkeit der Eltern zu entscheiden

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