Antwort 21.04.2026 von Bärbel Bas SPD
Kündigungen können sozial ungerechtfertigt sein, wenn sie langjährig beschäftigte oder älter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gegenüber weniger schutzwürdigen Kollegen benachteiligen.
Kündigungen können sozial ungerechtfertigt sein, wenn sie langjährig beschäftigte oder älter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gegenüber weniger schutzwürdigen Kollegen benachteiligen.
Die Situation der afghanischen Ortskräfte in Pakistan hat auch mich sehr beschäftigt. Daher hatte ich mich bereits noch vor dem Jahreswechsel an das Auswärtige Amt und das Innenministerium gewandt.