Antwort 20.07.2026 von Peter Aumer CSU
Die nötige gesetzliche Anpassung des IFG ist noch im parlamentarischen Verfahren im Deutschen Bundestag sorgfältig zu beraten. Das IFG wird nicht abgeschafft.
Die nötige gesetzliche Anpassung des IFG ist noch im parlamentarischen Verfahren im Deutschen Bundestag sorgfältig zu beraten. Das IFG wird nicht abgeschafft.
Es darf nicht zu einer Reduzierung der bestehenden Auskunftsansprüche für Bürgerinnen und Bürger, für Presse und Zivilgesellschaft kommen. Eine Abschaffung des bisherigen Transparenzniveaus des Informationsfreiheitsgesetzes ist nicht zustimmungsfähig.
Eine IFG-Reform darf Transparenz nicht aushöhlen. Einen Gesetzentwurf mit höheren Zugangshürden würde ich nach heutigem Stand ablehnen.
Gerne verweise ich auf meine Antwort vom 05. März 2026 hier bei Abgeordnetenwatch.