Antwort 15.05.2026 von Paul Ziemiak CDU
Die Entscheidung über ein Verbot obliegt gemäß § 46 Bundesverfassungsgerichtsgesetz allein dem Bundesverfassungsgericht.
Die Entscheidung über ein Verbot obliegt gemäß § 46 Bundesverfassungsgerichtsgesetz allein dem Bundesverfassungsgericht.
Während die Besoldung von Beamtinnen und Beamten gesetzlich geregelt wird und dem Alimentationsprinzip folgt, werden die Entgelte der Tarifbeschäftigten von den Tarifvertragsparteien im Rahmen der Tarifautonomie ausgehandelt.
Wo ich einen starken Reformbedarf sehe, ist bei der Sozial- und Rentenversicherung. Soziale Sicherungssysteme wie die Rentenversicherung müssen aus meiner Sicht verlässlich, solidarisch und gerecht gestaltet werden.
Eine Reaktivierung der Sünteltalbahn halte ich für ausgeschlossen.