Frage von Markus B. • 29.08.2022

Antwort ausstehend von Marco Mohrmann CDU
Dennoch ist das erhöhte Grundgehalt rechtlich werthaltiger als der reduzierte Familienergänzungszuschlag, da es unabhängig von der familiären Konstellation und eines Hinzuverdienstes gewährt wird, ruhegehaltfähig ist und im Regelfall weitere Beförderungsperspektiven eröffnet.
Ich habe dem Gesetzentwurf der Landesregierung, der mit Änderungen im Parlament beraten worden ist, zusammen mit meiner Fraktion zugestimmt.