Frage von Bernhard M. • 22.12.2024

Antwort von Thomas Heilmann CDU • 19.02.2025
Auf beide Fragen gleiche Antwort: Eine Aufnahme des Aufopferungsanspruchs an dieser Stelle im BPolG halte ich für nicht geboten.
Auf beide Fragen gleiche Antwort: Eine Aufnahme des Aufopferungsanspruchs an dieser Stelle im BPolG halte ich für nicht geboten.
Der Fall des bei einem Polizeieinsatz getöteten Mouhamed Dramé ist tragisch. Die Polizei ist bei ihrem Handeln und auch bei der Anwendung von unmittelbarem Zwang an Recht und Gesetz gebunden. Jeder Fall muss daher individuell betrachtet werden.
Unbestritten ist jedoch, dass in den Polizeien und den Gerichten weiter Sensibilisierungsarbeit gegen Rassismus und sonstige gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit gemacht werden muss.