Als eigenständiges Verfassungsorgan regelt der Deutsche Bundestag das Beflaggungswesen für den eigenen Bereich in eigener Verantwortung. Die sogenannte Flaggenordnung des Bundestages sieht vor, dass „zu tageweise bestimmten Anlässen“ beflaggt werden kann. Ich habe auf dieser Grundlage entschieden, anlässlich des 17. Mai – dem Internationalen Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie – die Regenbogenflagge für einen Tag auf dem Reichstagsgebäude zu hissen.
100.000 € für mehr Demokratie
Vom 01.-31. Dezember sammeln wir 100.000€,
um unsere Arbeit für 2026 zu
finanzieren.
