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Der Vorteil dieses Verfahrens besteht darin, dass beide Anpassungen – die Erhöhung der Renten um 3,74 Prozent und die Anpassung des neuen Pflegebeitragssatzes – in einem Schritt automatisiert umgesetzt und so Verwaltungskosten gespart werden konnten
Das Recht auf Leben ist unser höchstes Rechtsgut und steht auch dem Ungeborenen zu.
Die öffentliche Forderung nach einem Untersuchungsausschuss ist nachvollziehbar. Alle relevanten Abläufe und Entscheidungen müssen aufgearbeitet werden.
Wir wollen einen Ausgleich zwischen den Bedürfnissen aller und vor Ort abwägen, was die richtige Maßnahme ist - eine willkürliche Zahl ist hier fehl am Platz