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Wir wollen wieder ein Land haben, in dem es keine solche irrwitzigen Verbote geben muss

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, dass ein Aufenthaltstitel gemäß § 51 Absatz 1 Nr. 3 Aufenthaltsgesetz zurückgenommen werden kann, wenn ein Aufenthaltstitel etwa auf Grundlage falscher Angaben oder Urkunden erteilt wurde oder die Ausländerbehörde eine unzutreffende Entscheidung getroffen hat.


Unsere Brandmauer zu den Rechtsradikalen steht felsenfest. Die CDU hat einen Unvereinbarkeitsbeschluss mit der AfD und ist insbesondere in den ostdeutschen Bundesländern, die einzige demokratische Kraft, die sich ihr ernsthaft entgegenstellen kann.

Eine Vergewaltigung wird gemäß § 177 Absatz 6 StGB mit einer Freiheitsstrafe nicht unter 2 Jahren und bis zu 15 Jahre (§ 38 StGB) sanktioniert. Im Jugendstrafrecht beträgt die Freiheitsstrafe gemäß § 18 JGG bis zu 10 Jahre.