
(...) Der Deutsche Bundestag ist auch als Gesetzgeber an das Grundgesetz gebunden. Die äußerste Grenze bei Grundrechtseigriffen ist immer Art. 1 Abs.1 GG. (...)
(...) Der Deutsche Bundestag ist auch als Gesetzgeber an das Grundgesetz gebunden. Die äußerste Grenze bei Grundrechtseigriffen ist immer Art. 1 Abs.1 GG. (...)
(...) Leider haben sich die Angriffe in letzter Zeit auch gegen deutsche Soldaten gerichtet. Das zeigt uns, dass die Bedrohung durch den internationalen Terrorismus weiterhin andauert und den Einsatz der internationalen Gemeinschaft erforderlich macht. (...)
(...) Nach Artikel 57 Abs. 1 Satz 2 ZA-NTS gelten Transporte der US-Streitkräfte in der Bundesrepublik als genehmigt. Ein Genehmigungsverfahren ist daher für solche Transporte nicht vorgesehen und wurde auch für den von Ihnen mitgeteilten Transport nicht durchgeführt. (...)
Sehr geehrter Herr Dr. Miretzki,
ich stehe nicht für Dauerdebatten zur Verfügung. Sie kennen meine Antwort. Die entspricht
dem geltenden Recht. Ich möchte mich nicht wiederholen.
Mit freundlichen Grüßen