
Sehr geehrter Herr Köble,
vielen Dank für Ihre Frage.
Sehr geehrter Herr Köble,
vielen Dank für Ihre Frage.
(...) Mit dem Vertrag von Lissabon wird auch die Grundrechtecharta rechtsverbindlich, in der die Todesstrafe explizit verboten ist. Artikel 102 unseres Grundgesetzes gilt damit uneingeschränkt. (...)
(...) Eine Sperrinfrastruktur birgt immer die Gefahr der Ausweitung und Maßlosigkeit – dafür haben die Herren von Union und SPD ja schon genügend Beispiele geliefert. Und sie birgt die Gefahr der Zensur, sei es durch die technisch bedingte Streuwirkung einer Sperre (getroffen werden ja meist ganze Domains) oder weil Seiten auf die Sperrliste gesetzt werden, die keine illegalen Inhalte enthalten. (...)
(...) Insbesondere gilt das für die zu schützenden Rechtsgüter. Daher halte ich eine Netzsperre nur für vertretbar, wenn Internetseiten terroristischen Aktivitäten oder schweren kriminellen Handlungen wie der Kinderpornographie Vorschub leisten. (...)
(...) ich halte Netzsperren nicht für sinnvoll. Weitere Details entnehmen Sie bitte meiner Antwort auf diesem Forum auf die Frage von Herrn Michael Beyer vom 10.09.2009. (...)