Antwort 10.08.2026 von Sandra Khalatbari CDU
Das Durchsuchen privater Nachrichten ohne konkreten Anfangsverdacht greift tief in das Grundrecht auf vertrauliche Kommunikation ein und stellt Bürgerinnen und Bürger unter Generalverdacht. Eine Massenüberwachung widerspricht unseren rechtsstaatlichen Überzeugungen.
