Antwort 19.12.2025 von Dagmar Schmidt SPD
Das Ziel ist schlicht: Alle sollen den Weihnachtsmarkt unbesorgt besuchen können, ohne Angst haben zu müssen.
Das Ziel ist schlicht: Alle sollen den Weihnachtsmarkt unbesorgt besuchen können, ohne Angst haben zu müssen.
Der Artikel 91e des Grundgesetzes sieht in der Regel die Einrichtung von gemeinsamen Einrichtungen vor. Als Ausnahme wurde die Möglichkeit für die Kommunen aufgenommen, die Aufgaben allein wahrzunehmen. Diese wurde zunächst auf der Grundlage des SGB II erprobt und dann ins Grundgesetz aufgenommen.
"Ich will, dass meine Stadt gehört wird – und zwar dort, wo die Entscheidungen fallen!"