Frage von Petra B. • 01.09.2005
Antwort von Niels Annen SPD • 13.09.2005
Sehr geehrte Frau Bruhn,
Sehr geehrte Frau Bruhn,
Sehr geehrter Herr Friedrich,
jetzt will ich auch Ihre Frage, die eigentlich ein Rundumschlag ist, noch schnell und kurz, aber geboten gründlich beantworten.
Lieber Herr Roos,
Hallo Herr Mayer.
Sehr geehrter Herr Jenni,
ich bedanke mich für Ihre Anfrage vom 31.08.05.
Sehr geehrter Herr Weiß,
ich danke für Ihre Frage.
Steuersubventionen betreffen drei Bereiche: Vergünstigungen im Einkommensteuerbereich, bei der Umsatzsteuer und im Unternehmensbereich.