
Wie unsere Außenministerin deutlich gemacht hat, werden wir die Ukraine so lange wie nötig unterstützen. Das gilt auch für die finanzielle Unterstützung.
Wie unsere Außenministerin deutlich gemacht hat, werden wir die Ukraine so lange wie nötig unterstützen. Das gilt auch für die finanzielle Unterstützung.
Nach dem brutalen Angriff Russlands muss sich die Ukraine verteidigen können. Sie hat ein unabdingbares Recht auf Selbstverteidigung.
Die Ukraine hat ein nach der VN Charta in Artikel 51 verbrieftes Recht auf Selbstverteidigung.
Wir stehen fest an der Seite der Ukraine, ihrer Bevölkerung und ihres in der UN-Charta verbrieften Rechts auf Selbstverteidigung, Freiheit und Selbstbestimmung.
Ja, wir unterstützen die Ukraine bei ihrem Selbstverteidigungsrecht. Aber wir sorgen dafür, dass weder Deutschland noch die NATO selbst Kriegspartei wird.
Die Bundesregierung sieht einseitige Maßnahmen, die eine Zwei-Staaten-Lösung auf Basis bestehender Abkommen und einschlägiger Resolutionen der Vereinten Nationen gefährden, grundsätzlich kritisch