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Aus unserer Sicht als AfD darf medizinisches Cannabis nicht mit Freizeitkonsum gleichgesetzt werden – bei schwerkranken Menschen müssen die medizinische Notwendigkeit und der individuelle Therapieerfolg entscheidend sein, nicht eine pauschale Streichung der Kostenübernahme.
Das Sozialgericht Frankfurt am Main hat einen Eilantrag einer betroffenen Patientin auf Fortführung der Erstattung bereits abgewiesen.
Mir ist bewusst, dass diese Ausführungen den Wegfall der Kostenübernahme für persönlich Betroffene nicht weniger belastend machen. Umso wichtiger ist es uns, die Auswirkungen der Neuregelung auf die betroffenen Patientinnen und Patienten ernst zu nehmen und die weitere Entwicklung genau zu beobachten.
Die Änderungen zielen insbesondere auf die Frage ab, inwieweit Cannabisblüten im Vergleich zu standardisierten Cannabisarzneimitteln ausreichend medizinisch belegt und für eine reguläre Erstattung geeignet sind.