Antwort 29.09.2026 von Franziska Hoppermann CDU
Seit August 2026 wurde die Ukraine, wie Sie zutreffend erkannt haben, in die Staatenliste der Anlage 11 FeV aufgenommen.
Seit August 2026 wurde die Ukraine, wie Sie zutreffend erkannt haben, in die Staatenliste der Anlage 11 FeV aufgenommen.
Die Ukraine hat im Rahmen des EU-Assoziierungsabkommens und zur Harmonisierung mit dem europäischen Recht ihre Ausbildungs- und Prüfungsstandards für Fahrerlaubnisse schrittweise an EU-Vorgaben angepasst.
Aufgrund des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine haben sehr viele ukrainische Kriegsflüchtlinge in Deutschland Schutz gesucht und erhalten. Sie profitieren von der neuen Regelung, gleichfalls wird Verwaltungsaufwand reduziert. Ich finde das richtig.