Frage von Guido K. • 19.09.2022

Antwort ausstehend von Olaf Scholz SPD
Unter Kanzlerin Merkel wurde der Ausbau Erneuerbarer Energien leider verschleppt, die von der SPD-geführte Bundesregierung bringt hier Fahrt rein
Doch nach Auskunft des Bundesarbeitsministeriums gehören Sie im Vorruhestand wie noch einige andere Gruppen leider aktuell (noch) nicht zum anspruchsberechtigten Personenkreis für die EEP.
Damit erhalten Personen, die ausschließlich Vorruhestandsgeld beziehen – anders als Arbeitnehmer in der passiven Phase der Altersteilzeit – keine Energiepreispauschale.
Sehr geehrter Herr M.,
haben Sie herzlichen Dank für Ihre Frage über abgeordnetenwatch.de
Atomstrom sichert nicht die Versorgung. Der Stresstest hat ergeben, dass unsere Stromversorgung sicher ist.