Frage von Oleg B. • 21.10.2022

Antwort von Reem Alabali-Radovan SPD • 22.10.2022
Ja, auch Kund*innen mit Ölheizungen müssen entlastet werden.
Ja, auch Kund*innen mit Ölheizungen müssen entlastet werden.
Bei der von Ihnen angesprochenen Gaspreisbremse ist vorgesehen, dass Haushalte ab 1. März 2023 ein Kontingent in Höhe von 80 Prozent ihres im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs zu einem garantierten Bruttoarbeitspreis erhalten