Frage von Kurt S. • 25.10.2022

Antwort ausstehend von Christian Lindner FDP
Damit haben Vorruheständlerinnen und Vorruheständler von den bisherigen Entlastungsmaßnahmen noch nicht profitiert. Die Bundesregierung prüft aber derzeit, inwieweit es möglich ist, Nachteile auch für diese Gruppen noch auszugleichen.
Die aktuell steigenden Energiepreise stellen viele Verbraucher vor finanzielle Herausforderungen.
Der Bundestag hat zur Finanzierung der Entlastungspakete ein Sondervermögen gebilligt – dieses obliegt nicht der Schuldenbremse.