Wie werden Sie sich zur geplanten EU‑Chatkontrolle positionieren (Ja/Nein) und wie begründen Sie Ihre Haltung?
Sehr geehrter Herr Metzler,
als Bürger des Bundestagswahlkreises 205 (Worms/Alzey-Worms) wende ich mich mit großer Sorge an Sie wegen der geplanten „Chatkontrolle“ (EU‑CSA‑Verordnung, automatisiertes Scannen privater Kommunikation).
Die Maßnahmen würden dazu führen, dass massenhaft private Nachrichten durchsucht und sichere Ende‑zu‑Ende‑Verschlüsselung ausgehöhlt wird. Damit geraten unbescholtene Bürgerinnen und Bürger unter Generalverdacht, vertrauliche Kommunikation wird geschwächt und neue Missbrauchs- und Sicherheitsrisiken werden geschaffen.
Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie um klare Antworten: Halten Sie anlasslose Massen-Scans privater Nachrichten für mit Grundrechten und unserem Rechtsstaat vereinbar? Werden Sie diesen Plänen zustimmen oder sich in Ihrer Fraktion aktiv gegen diese Form der Massenüberwachung einsetzen?
Mit freundlichen Grüßen
B. H.
Undenheim
Sehr geehrter Herr H.,
danke Ihnen sehr herzlich für Ihre Nachricht und Ihre klaren Worte zur geplanten Chatkontrolle. Ihre Sorge kann ich sehr gut nachvollziehen, denn der Schutz der Privatsphäre ist ein hohes Gut.
Lassen Sie mich kurz meine Einschätzung der aktuellen Lage teilen: Auf EU-Ebene wird derzeit noch im Trilog zwischen Rat, Europäischem Parlament und Kommission über die dauerhafte CSA-Verordnung verhandelt, wobei eine Einigung bislang aussteht. Zwar haben sich der Rat der EU und das Europäische Parlament gegen anlasslose Massenscans positioniert, allerdings laufen die Verhandlungen und Kompromisssuche im Hintergrund weiter, weshalb das Thema keineswegs vollständig vom Tisch ist. Bei der verlängerten Übergangsregelung zur freiwilligen Chatkontrolle wurde Ende-zu-Ende-verschlüsselte Kommunikation ausdrücklich vom Anwendungsbereich ausgenommen, sie betrifft also nur unverschlüsselte Inhalte bei Anbietern, die dies freiwillig praktizieren.
Zur Frage nach meiner Haltung zu diesem Thema und ob ich diesen Plänen zustimmen werde, kann ich Ihnen eine klare Rückmeldung geben: Ich, und damit teile ich die Position der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, lehne eine anlasslose Kontrolle privater Kommunikation ab. Eine solche Maßnahme ist mit rechtsstaatlichen Grundsätzen nur schwer vereinbar. Starke Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ist für mich unverzichtbar, sie schützt die Vertraulichkeit privater Kommunikation und damit auch das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den digitalen Raum. Als Bundestagsabgeordneter stimme ich jedoch nicht direkt über eine EU-Verordnung ab.
Dennoch bleibt der Schutz von Kindern vor sexuellen Angriffen ein zentrales Anliegen, dem wir uns als Partei und Fraktion direkt verpflichtet fühlen. Eine Verknüpfung dieses wichtigen Ziels mit der Überwachung aller Bürgerinnen und Bürger verbietet sich, da der Generalverdacht kein legitimes Mittel sein kann. Am Ende müssen wir einen Weg finden, zielgerichtete Maßnahmen zum Schutz im Netz zu ergreifen, ohne die Grundsätze der Privatsphäre dafür aufzugeben. Diesen Maßstab legt auch die Bundesregierung im laufenden Verfahren an.
Ich hoffe, diese Rückmeldung hilft Ihnen, meine Position in der Debatte etwas einzuordnen.
Es grüßt Sie
Ihr Jan Metzler

