
Das Gesetz der Strompreisbremse für Heizstrom ist am 23.06.2023 in dritter Lesung im Bundestag verabschiedet worden. Das Gesetz tritt in Kraft, sobald es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht ist.
Das Gesetz der Strompreisbremse für Heizstrom ist am 23.06.2023 in dritter Lesung im Bundestag verabschiedet worden. Das Gesetz tritt in Kraft, sobald es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht ist.
Gleichzeitig wird ein Soforthilfe-Fonds für Härtefälle eingerichtet, das bedeutet, dass Bürger*innen, die mit ihren Heizkosten abseits von Gas und Fernwärme überfordert sind, durch diesen Fonds entlastet werden sollen.
Der Ausbau der erneuerbaren Energien muss zügig vorangebracht werden, dafür gab es u. a. eine EEG Novelle sowie das Wind an Land-Gesetz.
wir haben in den vergangenen Wochen und Monaten im Rahmen der parlamentarischen Debatten zu den notwendigen Entlastungen von Haushalten immer wieder auch auf den Umstand hingewiesen, dass auch die Kosten für den Betrieb von Öl-, Nachtspeicher- oder Pellets-Heizungen enorm gestiegen sind. Leider sind unsere Einwände an der Mehrheit von SPD, Grünen und FDP abgeperlt. Nachvollziehen können wir dies nicht.
Für das Problem der Nachtspeichertarife arbeitet das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz an einer Lösung, sodass diese Haushalte, die mit Strom heizen, auch von der Strompreisbremse mitberücksichtigt werden.