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Ihr Mann muss nichts melden und auch nichts zurückzahlen. Alle Beschäftigten haben automatisch Anspruch auf diese Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro.

Sie als Pflegeeltern profitieren von mehreren Entlastungsmaßnahmen im Energiekostenbereich, die eine breite Gruppe von Bürger*innen erreichen, darunter dem 49-Euro-Ticket, mit dem Millionen Menschen bald stark vergünstigt und vereinfacht Bus und Bahn nutzen können; den Gas- und Strompreisbremsen, die allen Bürger*innen und Unternehmen eine sichere und bezahlbare Energieversorgung garantieren; der Übernahme der Abschlagszahlung für Gas- und Fernwärmekunden im Dezember.

Das Gesetz der Strompreisbremse für Heizstrom ist am 23.06.2023 in dritter Lesung im Bundestag verabschiedet worden. Das Gesetz tritt in Kraft, sobald es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht ist.
