
Verbraucherinnen und Verbraucher sowie kleine und mittlere Unternehmen sollen zum 1. Januar 2023 durch die Strompreisbremse entlastet werden.
Verbraucherinnen und Verbraucher sowie kleine und mittlere Unternehmen sollen zum 1. Januar 2023 durch die Strompreisbremse entlastet werden.
Eine gesonderte Subventionierung von Wärmepumpenstrom als Insellösung zur Stromprodiktion ist nicht geplant.
Die Energiepauschale steht ihnen bzw. ihrem Mann zu, wenn im Jahr 2022 ein aktives Arbeitsverhältnis bestanden hat.
Investition in Erneuerbare Energien sind ein wichtiger Schritt aus der Energiekrise. I
Die Atomkraft ist eine Hochrisikotechnologie, die selbst mit größtem Ingenieurswissen nicht beherrschbare Risiken umfasst und nicht gegen terroristische Angriffe oder Naturkatastrophen gefeit ist.
Der Stromverbrauch von Wärmepumpen wird bei der Ermittlung des Basiskontingents, für das die Strompreisbremse gilt, gesondert einberechnet.