Frage von Jens K. • 24.01.2023

Antwort ausstehend von Klaus Hansen CDU
Wir haben als CDU/CSU-Fraktion zu der gesamten Thematik diese Woche eine Kleine Anfrage gestellt. Ihr Anliegen ist somit auf unserer Agenda.
Nach Jahren der Planungsunsicherheit und Stagnation hat die Bundesregierung das erste Regierungsjahr genutzt, um gute Ausgangsbedingungen für Investitionen in Erneuerbare Energien und einen zügigen Ausbau zu schaffen.
Seit dem 1. Januar 2023 gilt für Installation und Erwerb einer Photovoltaikanlage sowie für dazugehörige Stromspeicher eine Umsatzsteuer von null Prozent. Dieser neue Nullsteuersatz für Installation und Erwerb gilt tatsächlich nur für Anlagen, die ab dem 1. Januar 2023 geliefert bzw. installiert werden. Eine rückwirkende Anwendung auf Bestandsanlagen ist nicht möglich.