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Durch gesunkene Energiepreise ist die Preisbremse nicht mehr notwendig. Mit der Energie- und Wärmende sichern wir bezahlbare Energie langfristig.

Wir bemessen die Fairness der Preisbremsen am Vergleich zur Behandlung anderer Wärmekunden, wie etwa von Gas, Fernwärme oder Pellets.

Mit der Strompreisbremse entlasten wir insbesondere die Menschen, die die hohen Strompreise am stärksten zu spüren bekommen.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag hat sich in den Verhandlungen zum Gesetz intensiv für eine Geltung auch bei getrennten Zählern eingesetzt. Das war in den Verhandlungen nicht durchsetzbar.

Generell ist ein zweiter Stromzähler nicht notwendig. Möchten Haushalte jedoch einen Hoch- und Niedertarif nutzen, ist ein zweiter Zähler Voraussetzung.