Antwort 14.04.2026 von Katharina Dröge BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Es handelt sich um EU-Sanktionen, gegen die Herr Doğru selbstverständlich Rechtsmittel einlegen kann.
Es handelt sich um EU-Sanktionen, gegen die Herr Doğru selbstverständlich Rechtsmittel einlegen kann.
Die Gewährleistung der Grund- und Menschenrechte ist selbstverständlich auch für die Kinder von sanktionierten Einzelpersonen garantiert.
Maren Kaminski betont, dass Kinder unabhängig vom Verhalten ihrer Eltern geschützt werden müssen. Staatliches Handeln müsse verhältnismäßig sein.
Für mich ist klar: Deutsche Infrastruktur darf nicht zur Unterstützung eines völkerrechtswidrigen Krieges beitragen.