Antwort ausstehend von Mark Helfrich CDU
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Antwort 23.02.2026 von Heike Sudmann Die Linke
Jein. Auf jeden Fall ist es keine Entscheidung der Präsidentin, sondern der Bürgerschaft, ob/wie in der Volksgesetzgebung etwas geändert wird.
Antwort ausstehend von David Christopher Stoop Die Linke
Antwort ausstehend von Dennis Thering CDU
Antwort ausstehend von Baris Önes SPD
Antwort ausstehend von Anne Kathrin Warnecke BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN