Antwort ausstehend von Vanessa-Kim Zobel CDU
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Antwort ausstehend von Vanessa-Kim Zobel CDU
Antwort ausstehend von Frauke Langen SPD
Antwort ausstehend von Frauke Langen SPD
Antwort ausstehend von Sahra Wagenknecht BSW
Antwort 22.09.2025 von Raimond Scheirich AfD
In der Tat ist hier eine Ungleichbehandlung festzustellen. Aus unserer Sicht müsste eine Angleichung im Recht darin bestehen, dass in sämtlichen Formen der Familienzusammenführung deutsche Sprachkenntnisse verlangt werden.