Frage von Andreas S. • 03.02.2025

Antwort von Hendrik Rudolph BSW • 23.02.2025
Also prinzipiell folgen wir erst einmal dem Grundatz, dass Krankenhäuser in öffentliche Hand gehören; vor allem deshalb hatten wir dem Verkauf nicht zugestimmt.
Also prinzipiell folgen wir erst einmal dem Grundatz, dass Krankenhäuser in öffentliche Hand gehören; vor allem deshalb hatten wir dem Verkauf nicht zugestimmt.
Ich möchte zu bedenken geben, dass lediglich weniger als 3 Prozent der Asylbewerber sich auf Art. 16a GG beziehen.
die Entscheidung des IGH ist für mich nicht nachvollziehbar
Dieser Antrag bekräftigt die Solidarität mit Israel und verurteilt jegliche Formen von Antisemitismus und Gewalt.
Der IGH wertete die anhaltende Diskriminierung der palästinensischen Bevölkerung einschließlich willkürlicher, teils lang anhaltender Inhaftierung als Verstoß gegen das Besatzungsrecht sowie gegen Art. 3 der Rassendiskriminierungskonvention.