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Jutta Paulus
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Frage von Christoph W. •

Ist sichergestellt dass mit der Einführung des Digitalen Euro Sozialleistungen auch weiter als Bargeld genutzt werden können und Digitalzwang - "Geld" nicht verpflichtend wird ?

1)Bargeldverbot.Info

2)Digitalcourage.de

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr W.,

Recht herzlichen Dank für Ihre Frage und das damit verbundene Interesse an meiner Arbeit als Europaabgeordnete.

Das von Ihnen angesprochene Thema ist eine zentrale und viel diskutierte Frage zur Einführung des digitalen Euro, die viele Bürger*innen zurecht beschäftigt. Der aktuelle Stand dazu (Stand: Mitte 2025) lässt sich wie folgt zusammenfassen: Die Europäische Zentralbank (EZB) und auch die EU-Kommission betonen ausdrücklich, dass der digitale Euro unser Bargeld ergänzen, nicht ersetzen soll. Das bedeutet, dass das Bargeld gesetzliches Zahlungsmittel bleibt. Es soll darüber hinaus kein Zwang zur Nutzung des digitalen Euro geben. Der Zugang zu Bargeld wird dabei als Teil der sog. finanziellen Inklusion politisch abgesichert.

Aktuell ist nicht gesetzlich garantiert, dass Sozialleistungen zwingend auch in bar verfügbar sein müssen. Aber in Deutschland z. B. kann man derzeit Sozialleistungen (wie z. B. Bürgergeld) in bar abheben. Die Debatte um Sachleistungen statt Geld (z. B. für Geflüchtete) ist unabhängig vom digitalen Euro.

Ein Digitalzwang/Pflicht zum digitalen Euro wird offiziell abgelehnt, ist aber rechtlich nicht abschließend ausgeschlossen, solange es keine Verfassungs- oder EU-Gesetzesgarantien für Bargeld gibt.

Als GRÜNE Abgeordnete setze ich mich dafür ein, dass:

-Die Nutzung von öffentlichen Zahlungsdienstleistern und Maßnahmen zur finanziellen und digitalen Integration für alle zugänglich sind.

-Die Nutzung des digitalen Euro und der damit verbundenen Dienstleistungen kostenlos ist.

-Den Händlern gegebenenfalls faire Gebühren in Rechnung gestellt werden und die Zahlungsdienstleister keine unverhältnismäßig hohen Gewinne aus der Verteilung eines öffentlichen Gutes erzielen.

-Das Europäische Parlament und der Rat in vollem Umfang an der Festlegung einer Bestandsobergrenze beteiligt werden.

 

Ich hoffe, ich konnte Ihnen etwas weiterhelfen und verbleibe mit freundlichen Grüßen aus Brüssel

 

MdEP Jutta Paulus

 

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