Frage von Knut B. • 20.07.2006

Antwort ausstehend von Karen Koop CDU
Sehr geehrter Herr Bergmann,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Eine Nachprüfung des Sachverhalts meinerseits hat ergeben, dass die Sachlage sich doch etwas differenzierter darstellt, als in dem Artikel dargelegt.
Sehr geehrte Frau Ahrens,
Sehr geehrte Frau Ahrens,
Sehr geehrte Frau Uduwerella,
Sehr geehrter Herr Geiger,
von Lockerungen im Kündigungsschutz halte ich nichts. Die bestehenden Gesetze müssen in Deutschland nicht geändert, bzw. der Kündigungsschutz muss nicht gelockert werden.