Antwort ausstehend von Tobias Beck FREIE WÄHLER
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Das Disziplinarrecht ermöglicht, extremistische Beamte schnell aus dem Dienst zu entfernt. Die Einstufung der AfD muss aber noch gerichtlich festgestellt werden
Daher sollten entsprechende disziplinarrechtliche Maßnahmen, wie beispielsweise die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis, eingeleitet werden, wenn eine Mitgliedschaft eines Beamten oder einer Beamtin in einer gesichert rechtsextremen Partei bekannt werden.