Antwort 18.03.2026 von Anna Aeikens CDU
Die Vergütung in der psychotherapeutischen Versorgung wird jährlich auf Grundlage der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes überprüft und ggf. angepasst.
Die Vergütung in der psychotherapeutischen Versorgung wird jährlich auf Grundlage der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes überprüft und ggf. angepasst.
Ich stehe wie die gesamte CDU zu demokratischen Werten, zur parlamentarischen Kontrolle von Auslandseinsätzen und zu einer Außen‑ und Sicherheitspolitik, die sowohl unsere Verbündeten unterstützt als auch die Sicherheit der Menschen in Deutschland im Blick hat
Allgemein sollte überdacht werden, wie die ohnehin schwierige Versorgungssituation durch strukturelle Maßnahmen verbessert werden kann. Honorarabsenkungen sind hierbei definitiv ein Schritt in die verkehrte Richtung.