Sehr geehrter Herr P.,
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In der Sache verfolgt die Novelle das Ziel, Genehmigungsverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen. Entbürokratisierung darf aus meiner Sicht aber nicht dazu führen, dass wertvolles Kulturgut verloren geht.
Für Ihren Hinweis zu §13 bin ich sehr dankbar und werde ihn in die anstehenden Beratungen und meine Entscheidungsfindung einbeziehen.
Meine Entscheidung über die Novellierung werde ich vom endgültigen Gesetzestext und den Ergebnissen der parlamentarischen Beratung abhängig machen. Die Landesregierung muss überzeugend darlegen, wie sie den Schutz bislang nicht eingetragener Bodendenkmale sicherstellen will.
Daher erfolgt zunächst nur die Berechnung für die Zeit ab 2026. Im nächsten Schritt soll nach Verabschiedung des Gesetzes auch die Rückrechnung für die Zeit vor 2026 erfolgen.