
(...) Von Werk- oder Dienstverträgen muss die Leiharbeit klar abgegrenzt werden. (...)
(...) Von Werk- oder Dienstverträgen muss die Leiharbeit klar abgegrenzt werden. (...)
(...) ich persönlich sehe die Zeitarbeit auch kritisch. Allerdings ist die Bundesagentur für Arbeit eine Behörde und kann nur vermitteln. Für eine längere Erprobung oder Leihfrist ist sie nicht ausgelegt. (...)
(...) Es ist sicher nicht Aufgabe der Bundesagentur für Arbeit, selbst als Arbeitgeber und Verleiher zu fungieren. (...) Aufgabe der Bundesagentur für Arbeit ist dabei hauptsächlich die Vermittlung. (...)
(...) Ja, schnell raus der Atomkraft mag wünschenswert sein, aber nicht alles, was wünschenswert ist, ist auch rechtssicher so umsetzbar. Der Vorwurf, die handelnden Politiker würden nur nach Ausreden suchen, um das, was ja ein großer Teil der Bevölkerung angeblich gut fände, nicht tun zu müssen, ist mir zu nah an der Stammtischparole. (...)
Sehr geehrter Herr Träger,
Ihre Fragen habe ich zwischenzeitlich beantwortet. Die Antworten finden Sie unter Ihrer Frage vom 2. August 2017.
Mit freundlichen Grüßen
Sylvia Lehmann