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Portrait von Christoph Ploß
Antwort 09.04.2026 von Christoph Ploß CDU

Die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen wird nicht politisch festgelegt, sondern von den Selbstverwaltungspartnern im Bewertungsausschuss nach gesetzlichen Vorgaben vereinbart. Unabhängig davon bleibt eine bedarfsgerechte psychotherapeutische Versorgung ein zentrales Anliegen.

Tim Klüssendorf - Pressefoto 2025
Antwort ausstehend von Tim Klüssendorf SPD
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