Einen konkreten Zeitplan gibt es zwar noch nicht, das Kabinett wird jedoch im Vorgriff monatliche Abschlagszahlungen für die Jahren 2025 und 2026 beschließen.
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Antwort 23.09.2025 von Markus Töns SPD
Antwort ausstehend von Dirk Kienscherf SPD
Antwort ausstehend von Anna Stolz FREIE WÄHLER
Antwort 11.11.2025 von Hubertus Heil SPD
Das von Ihnen angesprochene Thema fällt nicht mehr in meinen Zuständigkeitsbereich als Bundestagsabgeordneter für meinen Wahlkreis, sondern unterliegt dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).
Antwort 06.10.2025 von Adis Ahmetović SPD
Das internationale Recht sollte auch in dieser Situation den gültigen Rahmen bilden.
Antwort 17.10.2025 von Carsten Träger SPD
Soweit es um Fragen der Erbringung einer bestimmten Behandlungsmethode, z.B. homöopathischer Arzneimittel als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung geht, ist es letztlich die Aufgabe des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), den Nutzen nach den Kriterien der evidenzbasierten Medizin, der medizinischen Notwendigkeit und der Wirtschaftlichkeit zu bewerten